Hochschule Profil Organisation Hochschulleitung Senat Hochschulrat Fakultäten Stiftungen Zentrale Einrichtungen Forschung Verwaltung Personalrat Datenschutzbeauftragte Frauenbeauftragte Stellenausschreibungen Amtliche Veröffentlichungen Freunde und Förderer der FHWS Studium Aktuell International Suchen und Finden

Senat

(Art. 25 (1) Bayerisches Hochschulgesetz)

Dem Senat gehören an:   Gewählte Mitglieder Vertreter der Hochschullehrer/innen


Vorsitzender
Professor Dr. Kurt Egreder
Fakultät Kunststofftechnik und Vermessung




Stellv. Vorsitzender
Professor Dr. Klaus Thews
Fakultät für angewandte Natur- und Geisteswissenschaften


Professor Dr. Ulrich Pallasch
Fakultät Wirtschaftswissenschaften


Professor Dr. Karl-Peter Sorge
Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen




Professor Dr. Winfried Wilke
Fakultät Maschinenbau

Vertreterin der wissenschaftlichen u. künstlerischen Mitarbeiter(innen):

Akad. Rätin Andrea Kreiner-Wegener
Fakultät für angewandte Natur- und Geisteswissenschaften

Vertreter der sonstigen Mitarbeiter(innen):

BI Wolfgang Kübert
Fakultät Elektrotechnik

Vertreter der Studierenden:Jan Fromm
Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen




 
Mitglied kraft Amt
Frauenbeauftragte(r) der Hochschule:Professorin Dr. Sibylle Wollenschläger
Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften






Der Senat:
1. beschließt die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, soweit nichts
anderes bestimmt ist,
2. beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung und die
Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und für die Erfüllung
des Gleichstellungsauftrags,
3. bestimmt Forschungsschwerpunkte und beschließt Anträge auf Einrichtung von
Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs sowie entsprechenden
Einrichtungen,
4. beschließt Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
5. nimmt zu den von Berufungsausschüssen beschlossenen Vorschlägen für die Berufung von
Professoren und Professorinnen Stellung,
6. beschließt auf der Grundlage des Beschlusses des Fakultätsrats Vorschläge für die
Bestellung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,
7. beschließt über die Erteilung der Würde eines Ehrensenators oder einer Ehrensenatorin,
eines Ehrenbürgers oder einer Ehrenbürgerin oder eines Ehrenmitglieds der Hochschule,
8. nimmt die Aufgaben des Fakultätsrats wahr, wenn die Hochschule nicht in Fakultäten
gegliedert ist,
9. beschließt über die Bestätigung der Vorschläge für die Bestellung der nicht hochschulangehörigen
Mitglieder des Hochschulrats,
10. wirkt in sonstigen Angelegenheiten mit, soweit dies durch Gesetz oder auf Grund
eines Gesetzes vorgesehen ist.



Stand: 1.10.2009